Zum Termin benötigen Sie gemütliche Kleidung und ein Handtuch als Auflage für die Behandlungsbank.
Eine Verordnung für gesetzlich Krankenversicherte ist 28 Tage gültig.
Ja bei uns ist das möglich! Einige unserer Therapeuten sind Heilpraktiker für Physiotherapie (sektoraler Heilpraktiker). Dadurch ist es uns erlaubt ohne Erstkontakt beim Arzt physiotherapeutische Leistungen anzubieten. Die Kosten f ür die Behandlung beim sektoralenHeilpraktiker werden allerdings nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie m üssen entweder selbst bezahlt werden, oder über eine Zusatzversicherung f ür Heilpraktikerleistungen abgedeckt sein.
Wir sind eine Praxis, die im Bestellsystem arbeitet. Wir reservieren für Sie einen Termin und nehmen uns Zeit für Sie! Sagen Sie Ihren Termin bitte frühzeitig, 24h vorher ab, damit andere Patienten die Chance erhalten behandelt zu werden. Wird der Termin nicht abgesagt (egal aus welchen Gründen), fällt eine Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungskosten an!
Der Gesetzgeber gibt gemäß SGB V § 32 vor, dass gesetzlich Krankenversicherte zu jedem Rezept einen Eigenanteil leisten müssen. Dieser setzt sich aus einer Grundgebühr pro Rezept von 10 € und 10% des Rezeptwertes zusammen. 
Beispiel: Ihr Rezept mit 6 Behandlungen hat einen Abrechnungswert von 140 €, 10 € Grundgebühr + 14 € (10% des Rezeptwerts) = 24 € Selbstbeteiligung
Sehr geehrte Privatpatient/innen,
In   letzter   Zeit   hat   sich   im   Bereich   der   medizinischen   Berufe,   der   Pflege,   der   Ergo-   und Logopädie, sowie bei uns in der Physiotherapie berufspolitisch einiges getan. Wie Sie aus der   Presse   erfahren   haben,   leidet   unsere   Branche   seit   Jahren   unter   starkem Personalmangel   und   fehlendem   Nachwuchs.   Dies   ist   hauptsächlich   der   schlechten Vergütung und den hohen Ausbildungskosten anzulasten. Versorgungsengpässe und lange Wartezeiten auf Termine sind die Folge. Durch die Corona Krise wurde dieses Problem jetzt stärker in den Fokus gerückt und endlich gehandelt. Die Preise  der gesetzlichen Krankenversicherungen   (GKV)   wurden   deutlich   angehoben   und   Ausbildungskostenabgeschafft.   Folge   ist   daher,   dass   die   Preise   für   Privat-   und   Beihilfe   Versicherte   analog steigen. 
Wir wollen das zum Anlass nehmen, Sie noch einmal über die Preisgestaltung und Rezeptabrechnung aufzuklären. 
Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich (GoÄ) gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den   Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung.   Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht,   die   zwischen   Heilmittelerbringern   und   ihren   Patienten   vereinbart   werden. Diese   GebüTh   bildet   damit   die   Basis   für   die   transparente   und   nachvollziehbare Honorarberechnung in unserer Praxis. Auch wir orientieren uns an der GebüTh. 
Als   Basissatz   für   die   Kalkulation   von   Privatpreisen   greift   die   GebüTh   auf   die   GKV-Preise zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Dabei liegt der niedrigste Multiplikator bei 1,4, der normale bei 1,8 und die obere Grenze bei 2,3-fach. 
Wir berechnen aktuell maximal den 1,4-fachen Satz!!! 
Beihilfe 
Viele beihilfeberechtigte Patienten glauben, dass die Beihilfe eine 100%ige Kostendeckung darstellt.   Dies   ist   leider   nicht   der   Fall.   „Die   Beihilfe   ergänzt   lediglich   die   zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Sie haben als Beamte eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten, dass Sie   die   Differenz   zwischen   den   nicht   kostendeckenden   (hier   gibt   es   Gerichtsurteile) Höchstsätzen   und   den   tatsächlichen   Kosten   zu   tragen   haben.   Diese   entsprechen   den Eigenanteilen der GKV Patienten! Ihr   privatversicherter Rezeptanteil   muss   in   voller   Höhe   von   Ihrem   Versicherer   getragen werden. Sie werden meist nur in Höhe der Beihilfesätze erstattet! Gehen sie deshalb bei der Abrechnung genauso vor wie unten empfohlen! 
Zusammenfassung und Vorgehensweise beim Einreichen der Rezepte: 
Honorarvereinbarung
Bitte reichen Sie in jedem Fall unsere, von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung, mit der Abschlussrechnung bei Ihrer PKV ein. 
Individuelle Versicherungsvereinbarungen / -tarife
Bitte  prüfen   Sie   in   Ihren   Versicherungsbedingungen   ab,   welchen   Prozentsatz   bzw.   bis   zu welcher   Maximalsumme  Ihre   PKV   die   Kosten   für   Heil-   und   Hilfsmittel   übernimmt.   Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht. 
Beihilfefähige Höchstsätze
Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) darf eine PKV die   Honorarrechnung   nicht   auf   die   beihilfefähigen   Höchstsätze   kürzen,   da   diese   Sätze keinen   Anhaltspunkt   für   die   übliche   Vergütung   physiotherapeutischer   Behandlungen darstellen.
Ortsübliche, angemessene Preise
Es     gibt     für     Heilmittel     /     physiotherapeutische     Behandlungen     KEINE     amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen, auch wenn Ihnen Ihre PKV das vormachen möchte oder eine eigene  „offizielle“  Liste entwickelt  hat. Daher  können Physiotherapeutenprinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen.
Medizinisch notwendige Leistungen
Die   bestehende   Rechtslage   sagt   eindeutig   aus,   dass   medizinisch   notwendige   Leistungen(dies ist eine rein medizinische Entscheidung durch Ihren Arzt) voll erstattet werden müssen. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IVZR 278/03), v.a. dann, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt. 
Sind wir zu teuer?
NEIN!   Wir   liegen   mit   unseren   Preisen   absolut   im   Rahmen   dessen,   was   üblich   ist(maximal   1,4   facher   Satz!!!),   selbst   wenn   Ihnen   Ihre   PKV   (aus   reinem   Eigeninteresse) beteuert,   dass   unsere   Leistungen   zu   teuer   sind.   Bei   uns   erhalten   Sie   eine   individuelle Betreuung von topqualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen. Unsere langjährige Erfahrung, Reputation und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind.
Was tun, wenn meine PKV meine Kosten nicht komplett übernimmt?
Als Kunde der Firma Buchner, die seit vielen Jahren im Bereich der Praxisorganisation tätig ist,   können   wir   Ihnen   eine   kostenlose   juristische   Prüfung   Ihrer   abgesetzten   Rechnungen ermöglichen! Für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei uns in der Praxis! 
Vielen Dank - Ihre Praxis PROPHYS